
Fachanwältin für Erbrecht
Ihr Recht ist meine Stärke!
Fachbereiche:

Fachanwältin für Erbrecht
Meine Erfahrung ist Ihr Erfolg!
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Unsere Schwerpunkte
Zum Fachgebiet Erbrecht gehört: Testamentserrichtung, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Bearbeitung von Pflichtteilsansprüchen. Im Rahmen der Testamentsvollstreckung überwachen wir die Einhaltung des im Testament festgelegten Willens des Erblassers.
Zu Lebzeiten kann die Verteilung von Vermögen zu Lebzeiten durch z.B. vorweggenommene Erbfolge in Schenkungsverträgen geregelt werden. Dabei können steuerrechtliche Vorteile ausgenutzt werden.
Im Gesellschaftsrecht werden sowohl Firmengründungen als auch Umwandlungen und Umstrukturierungen von Unternehmen betreut. Vor dem Hintergrund der Unternehmensnachfolge ist ein Formwechsel oft unvermeidlich.
Die – häufig vernachlässigte – Errichtung von Unternehmervollmachten und Unternehmertestamenten sind unerlässlich, um im Störfall die reibungslose Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Auch die Probleme des alltäglichen Lebens sind bei uns in guten Händen. Mahnungen, Forderungseinzug und auch allgemeine vertragliche Gestaltungen werden von uns umfassend betreut.
Bei Erwerb einer Eigentumswohnung treten die Käufer stets in eine WEG ein. Dies hat umfassende rechtliche Konsequenzen, die im Wohnungseigentumsrecht geregelt sind.